Der Verein

Im Januar 2013 gründeten 23 engagierte Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Retgendorf in der Gemeinde Dobin am See den Garten-und Dorfpflegeverein Retgendorf e.V.. Sie setzte sich das Ziel, an der Gestaltung eines lebens- und liebenswerten Erscheinungsbildes des dörflichen Lebens in seiner Gesamtheit mitzuwirken.Um die Bedürfnisse aller Altersgruppen zu berücksichtigen, bezieht der Verein die Bewohner aller Generationen seine Tätigkeit ein. In enger Kooperation arbeitet der Verein mit der Kommune, dem regionalen Fachhandel, den Fachverbänden aus dem Bereich Gartenbau und Landschaftsgestaltung und der regionalen Wirtschaft zusammen.

Zu den geplanten Aktionen des Vereins gehören:

  • Aufbau, Erhalt und Ausbau eines Gemeinschaftsgartens
  • Schaffung und Pflege von blühenden Flächen im Ort
  • Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche
  • Durchführung von Pflanzenbörsen
  • Organisation von Flohmärkten
  • Halloween-Party für Kinder und Erwachsene
  • Adventsmarkt in der Vorweihnachtszeit
  • Reinigungs- und Pflegeaktionen im Dorf
  • Fachvorträge und praktische Tipps rund um Garten & Umwelt
  • Veranstaltungen zu verschiedenen Anlässen für alle Dorfbewohner

Satzung des Garten- und Dorfpflegevereins Retgendorf

§ 1 Name und Sitz

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann Garten- und Dorfpflegeverein Retgendorf. e. V.

Er hat seinen Sitz in 19067 Dobin am See, Ortsteil Retgendorf. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist  

  • die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes,
  • die Förderung der Kleingärtnerei,
  • die Förderung des Heimatgedankens.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • gemeinsame, praktische Arbeitseinsätze im Ortsbereich,
  • das Anlegen eines Gemeinschaftsgartens,
  • Vorträge zu gärtnerischen und umwelt- und landschaftsschutzbezogenen Themen,
  • Informationsabende zur Dorfgeschichte 

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss im laufenden Geschäftsjahr schriftlich mitgeteilt werden.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. 

§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.

Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und von der Schriftführerin und dem Versammlungsleiter unterschrieben.

  • Aufgaben der Mitgliederversammlung: Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands
  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt.
  • Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
  • Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichts 

§ 6 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB

Der Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. 

§ 7 Geschäftsführender Vorstand / Beirat

Die Mitgliederversammlung beschließt, ob und in welcher Anzahl weitere geschäftsführende, nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden.

Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.

Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden.

Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Der Vorstand ist berechtigt, eine/n Geschäftsführer/in mit der Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte zu betrauen.

Der Vorstand lädt schriftlich (dies kann auch per Email erfolgen) zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.

Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen. 

§ 8 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse. 

§ 9 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Behinderten-Einrichtung der Diakonie Neues Ufer Rampe.

Die übergebenen Mittel sind unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden.

Vorstandsvorsitzende

Regina Gietl: E-Mail: gdpv-retgendorf@freenet.de

Wenn Sie Mitglied werden wollen, dann kann hier das Beitrittsformular heruntergeladen werden.